Bekanntmachungen des Ortsbürger­meisters

Bekanntmachung 14. KW 2024

Gratulation zum 100. Geburtstag

Am 12. März 2024 feierte Frau Elfriede Spreyer aus Sargenroth ihren 100.Geburtstag.

Die rüstige Jubilarin ist in Sargenroth geboren und hat fast ihr gesamtes bisheriges Leben in Sargenroth gelebt. Seit einem Jahr lebt Frau Spreyer im Haus Ursula, in Gemünden.

Ortsbürgermeister Gerd Martin überbrachte die herzlichen Glückwünsche der Sargenrother Mitbürgerinnen und Mitbürger und des Gemeinderates. Elfriede Spreyer war eine sehr engagierte und integrierte Frau. Sie sang über mehrere Jahrzehnte im gemischten Frauenchor und ist noch dessen Ehrenmitglied. Sie war von Beginn an aktiv in der Trachtengruppe Sargenroth. Auch der Frauenstammtisch Sargenroth hat sie mit gegründet und mit ihrer Lebensfreude bereichert.

Zu den Gratulanten an diesem besonderen Geburtstag gehörten auch ihre Enkel- und Urenkelkinder mit Partnern, der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Kirchberg, Peter Müller, die Ortsbürgermeisterin von Gemünden, Agnes Chudy-Endres, sowie die Gemeindepfarrer.

Gerd Martin

Ortsbürgermeister

Bekanntmachung 14. KW 2024

Kinder, Jugendliche und Erwachsene auf Mülljagd

Auf Initiative von Eltern wurde auch in diesem Frühjahr ein Umweltputztag in der Gemarkung von Sargenroth durchgeführt. Weggeworfener oder vom Winde verwehter Abfall wurde gemeinschaftlich eingesammelt und entsorgt. Wieder eine klasse Idee, die notwendig und sehr erfolgreich war, dies zeigte die Menge an Abfall, der sich im Container wiederfand.

Die jungen und älteren Sargenrother Bürgerinnen und Bürger, ca. 30 Personen, gaben mit ihrem Engagement ein Beispiel für soziale und ökologische Verantwortung.


Den anschließenden Imbiss hatten sich alle Mitwirkenden verdient und war gleichzeitig ein geselliger und schöner Abschluss der erfolgreichen Veranstaltung.

Herzlichen Dank für das schöne Engagement.

Gerd Martin

Ortsbürgermeister

Bekanntmachung 13. KW 2024

Leinenpflicht für Hunde in Feld und Wald

Ab 01. März bis 15. Juli ist Brut- und Setzzeit in Feld, Wiese und Wald. Hunde sind in dieser Zeit an der Leine zu führen, um möglichen Schaden und Verletzungen von Wild zu vermeiden.
Diese Vorsichtsmaßnahme ist in verschiedenen Gesetzen geregelt, u.a. im Landeshundegesetz, Tierschutzgesetz, Landesjagdgesetz.

Empfindliche Geldstrafen, bis zu 5.000 €, können bei Zuwiderhandlung drohen.

Bitte auch vermeintlich hilflose Wildtiere nicht anfassen! Elterntiere sind nie weit weg.      

Bei Unsicherheit melden Sie sich gerne beim Jagdpächter 06761 9677575.

Gerd Martin

Ortsbürgermeister